Die EU GPSR, die auch als Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bekannt ist, legt Anforderungen an die Produktsicherheit fest, die sowohl Hersteller als auch Importeure und Händler betreffen. Die wichtigsten Punkte der Verordnung umfassen:
- Produktsicherheit: Alle Produkte, die in der EU verkauft werden, müssen sicher sein. Dies bedeutet, dass sie so gestaltet und hergestellt sein müssen, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Bedingungen keine Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit darstellen.
- Warnhinweise: Wenn ein Produkt potenziell gefährlich ist, müssen entsprechende Warnhinweise auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht werden. Dies gilt insbesondere für gefährliche Produkte wie Chemikalien oder elektronische Geräte.
- Rückverfolgbarkeit: Die Verordnung verlangt, dass Produkte in der Lieferkette rückverfolgbar sind. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler Informationen über die Herkunft der Produkte bereitstellen müssen, um im Falle eines Problems schnell reagieren zu können.
- Pflichten der Akteure: Hersteller, Importeure und Händler sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Bei Verstößen können Produkte vom Markt genommen oder zurückgerufen werden.
- Marktüberwachung: Nationale Behörden überwachen die Einhaltung der Produktsicherheitsanforderungen. Wenn Produkte als unsicher eingestuft werden, können sie vom Markt genommen oder mit einer Verkaufsbeschränkung belegt werden.
Die Verordnung ist darauf ausgelegt, den Verbraucherschutz zu gewährleisten, indem sie sicherstellt, dass Produkte keine Gefahr darstellen. Dabei umfasst sie nicht nur physische Gefahren, sondern auch die Gefährdung durch Chemikalien oder elektronische Strahlung.